Ein Grünpfeil fürs Fahrrad erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen das Rechtsabbiegen, obwohl die Ampel Rot zeigt. Er ist aber kein Freifahrtschein: Du musst zuerst vollständig anhalten, die freigegebenen Verkehrsströme beobachten und darfst nur weiterfahren, wenn niemand behindert oder gefährdet wird. Fehlt das passende Schild, bleibt Rot auch für den Rechtsabbieger Rot.
Was bedeutet der Grünpfeil für Radfahrende?
Das Verkehrszeichen 721 beschränkt die Grünpfeilregel auf den Radverkehr. Es wird an einer Ampel angebracht und gilt nur für das Rechtsabbiegen bei Rot. Geradeausfahren oder Linksabbiegen bleiben verboten. Die Erlaubnis entsteht allein an der konkreten Zufahrt, an der das Schild hängt; ein ähnliches Schild auf der gegenüberliegenden Seite oder an einer anderen Ampel gilt nicht für deinen Fahrweg.
Nach § 37 StVO ist das Abbiegen erst nach dem Anhalten zulässig. Danach musst du eine Behinderung oder Gefährdung anderer ausschließen. Besonders zu beachten sind Menschen, die die Fahrbahn queren, sowie der Fahrzeug- und Radverkehr der freigegebenen Richtung. Im Zweifel wartest du auf Grün. Das ist erlaubt und oft die vernünftigste Entscheidung.
Zeichen 721, normaler Grünpfeil und Ampelpfeil unterscheiden
Drei grüne Pfeile können ähnlich wirken, haben aber unterschiedliche Funktionen. Zeichen 721 ist ein festes Schild für den Radverkehr. Das normale Grünpfeilschild, Zeichen 720, zeigt einen grünen Pfeil auf schwarzem Grund ohne Fahrradbeschränkung. Ein leuchtender grüner Pfeil ist dagegen ein Ampelsignal: Er gibt den Verkehr nur in seiner Pfeilrichtung frei. Ein festes Schild leuchtet nicht und hebt die rote Ampel nicht generell auf.
Für die Praxis bedeutet das: Prüfe zuerst, ob du ein fest montiertes Schild oder ein leuchtendes Signal siehst. Suche dann nach der Fahrradbeschränkung und ordne das Zeichen der Ampel zu, die für deinen Fahrweg gilt. Ein grüner Pfeil an einer anderen Signalgruppe ist keine Erlaubnis. Die amtliche Verkehrszeichenübersicht führt Zeichen 721 ausdrücklich als „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“.
Welche Ampel gilt für dich?
Radfahrende beachten grundsätzlich die Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Auf einer Radverkehrsführung gelten davon abweichend besondere Fahrradampeln, wenn sie vorhanden sind. Deshalb kann an derselben Kreuzung für Fahrbahn, Radweg und Fußweg Verschiedenes angezeigt werden. Richte dich nicht nach dem Signal, das räumlich am nächsten wirkt, sondern nach der Signalgruppe für deine Führung.
Zeichen 721 wird grundsätzlich am Hauptsignalgeber angebracht. Gibt es eine besondere Fahrradampel, soll es dort angebracht werden, sofern der Fußverkehr dadurch nicht gefährdet wird. Diese Vorgabe aus der VwV-StVO hilft bei der Orientierung, ersetzt aber nicht den Blick auf Markierungen und Verlauf vor Ort. Ist die Zuordnung unklar, bleib stehen und warte auf das reguläre Grün.
So biegst du bei Rot Schritt für Schritt rechts ab
- Früh einordnen: Fahre auf der für dich vorgesehenen rechten Führung an die Ampel heran. Wechsle nicht kurzfristig über Gehweg, Sperrfläche oder eine andere Spur zum Schild.
- Vollständig anhalten: Stoppe an der Haltlinie. Fehlt sie, halte vor dem geschützten Kreuzungsbereich so, dass du niemanden blockierst. Ein langsames Rollen genügt nicht.
- Signal und Schild zuordnen: Kontrolliere, dass die Ampel Rot zeigt und Zeichen 721 tatsächlich zu deinem Radweg, Radfahrstreifen oder Fahrstreifen gehört.
- Querungen prüfen: Schaue zuerst auf zu Fuß Gehende und kreuzenden Radverkehr. Rechne auch mit Fahrrädern aus einer freigegebenen Gegenrichtung.
- Fahrverkehr beobachten: Prüfe Fahrzeuge aus der freigegebenen Richtung sowie Abbieger, die deinen Weg schneiden können. Suche Blickkontakt, aber verlasse dich nicht darauf.
- Nur bei freier Strecke abbiegen: Fahre langsam und eng genug für eine kontrollierbare Linie. Schneide weder Fußgängerfurt noch Radweg. Musst du jemanden zum Bremsen oder Ausweichen zwingen, war die Lücke nicht frei.
Der komplette Stillstand schafft Zeit für einen zweiten Blick. Im BASt-Pilotversuch zum Grünpfeil für den Radverkehr wurde die Anhaltepflicht von vielen rechtsabbiegenden Radfahrenden nicht eingehalten. Das macht den rollenden Start nicht zulässig. Gerade bei Sichtschatten durch Lieferwagen, parkende Fahrzeuge, Masten oder wartende Personen bringt erst das Anhalten eine belastbare Entscheidungssituation.

Wer hat Vorrang, wenn du den Grünpfeil nutzt?
Der Grünpfeil verschafft dir keinen Vorrang. Freigegebener Quer- und Längsverkehr darf weiterfahren. Dazu gehören zu Fuß Gehende auf der Furt, Radfahrende auf kreuzenden Radwegen und Fahrzeuge auf der Straße, in die du einbiegst. Auch wer regelwidrig überraschend auftaucht, soll nicht zum Kollisionspartner werden. Fahre deshalb so, dass du bis zum Ende des Abbiegevorgangs bremsbereit bleibst.
Besondere Aufmerksamkeit braucht der Blick nach rechts und links: Ein Zweirichtungsradweg kann Verkehr aus einer unerwarteten Richtung bringen. Gleichzeitig können hinter dir Fahrzeuge anfahren oder andere Radfahrende rechts vorbeidrängen. Halte deinen Lenker gerade, bis die Lücke feststeht, und versperre wartenden Geradeausfahrenden nicht unnötig den Weg. Überhole sie nicht über den Gehweg.
Wann du besser bis Grün wartest
Die Nutzung des Grünpfeils ist ein Angebot, keine Pflicht. Warte bei verdeckter Sicht, dichtem Fußverkehr, unklarer Signalisierung, schlechter Beleuchtung oder rutschiger Fahrbahn. Auch ein langer Radstand, schweres Gepäck, ein Anhänger oder ein breites Lastenrad können den Abbiegevorgang verlängern. Du musst nicht fahren, nur weil hinter dir jemand klingelt.
Bei Baustellen verändern gelbe Markierungen und provisorische Signale oft die Führung. Entscheidend ist die aktuelle Anordnung, nicht deine Erinnerung an die Kreuzung. Ist ein Signal ausgefallen, ein Schild verdreht oder die Sicht dauerhaft blockiert, behandle die Situation konservativ und melde den Mangel später der zuständigen Kommune. Improvisiere keine eigene Vorfahrtsregel.
Typische Fehler am Fahrrad-Grünpfeil
- ohne vollständigen Halt in die Kreuzung rollen
- Zeichen 721 mit einem leuchtenden Grünpfeil verwechseln
- bei Rot geradeaus fahren, weil irgendwo ein Grünpfeil hängt
- ein Schild für die Fahrbahn auf einen abgesetzten Weg übertragen
- nur nach Autos schauen und Fuß- oder Radverkehr übersehen
- wartende Radfahrende rechts über Gehweg oder Furt überholen
- zu schnell abbiegen und auf dem neuen Weg zu weit ausschwenken
Der aktuelle amtliche Bußgeldkatalog führt Verstöße beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil gesondert auf. Für das Nichtanhalten nennt er 70 Euro; Behinderung oder Gefährdung kann teurer werden. Wichtiger als der Betrag ist die Funktion der Regel: Du fährst während einer Rotphase in einen Bereich, den andere gerade nutzen dürfen.
Gilt die Regel auch mit Pedelec oder Lastenrad?
Für ein übliches Pedelec mit höchstens 0,25 kW Nenndauerleistung, dessen Tretunterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt und spätestens bei 25 km/h aussetzt, gelten nach § 1 Abs. 3 StVG die Vorschriften über Fahrräder. Damit kann Zeichen 721 grundsätzlich auch für dieses Pedelec gelten. Ein Lastenrad oder ein Fahrrad mit Anhänger gehört grundsätzlich ebenfalls zum Radverkehr, sofern seine rechtliche Einordnung nicht durch eine andere Bauart verändert wird.
Ein S-Pedelec fällt dagegen nicht unter diese Fahrraddefinition. Nutze Zeichen 721 deshalb nicht allein aufgrund der umgangssprachlichen Bezeichnung „E-Bike“. Maßgeblich ist die Fahrzeugklasse. Unabhängig davon gilt: Je schwerer oder länger dein Gespann ist, desto mehr Zeit und Raum brauchst du. Eine knappe Lücke wird durch Motorunterstützung nicht sicherer.
Eine kurze Routine für den Alltag
Merke dir die Reihenfolge Stoppen – Zuordnen – Queren prüfen – Abbiegen. Zuerst steht das Rad. Dann klärst du, ob Schild und Signal zu deiner Führung gehören. Danach prüfst du Fuß-, Rad- und Fahrzeugverkehr in allen relevanten Richtungen. Erst wenn die Strecke frei bleibt, fährst du kontrolliert rechts. Diese Routine funktioniert auch an unbekannten Kreuzungen und verhindert, dass Routine zum rollenden Automatismus wird.
Fazit
Der Grünpfeil fürs Fahrrad verkürzt eine Rotphase nur dann, wenn die konkrete Situation sicher ist. Zeichen 721 erlaubt ausschließlich Radfahrenden das Rechtsabbiegen, nicht das Geradeaus- oder Linksfahren. Vollständiges Anhalten, die richtige Ampelzuordnung und Vorrang für den freigegebenen Verkehr sind nicht verhandelbar. Wenn Sicht, Platz oder Signal unklar sind, wartest du auf Grün.
Stand: 6. September 2026. Der Beitrag erläutert allgemeine Verkehrsregeln und ersetzt keine Beurteilung einer konkreten Kreuzung oder Fahrzeugklasse.




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