Ein typischer Konflikt entsteht, wenn ein Fahrzeug rechts abbiegt und dabei die geradeaus verlaufende Route eines Fahrrads kreuzt. Rechtlich muss der Abbiegende den gleichgerichteten Radverkehr auf oder neben der Fahrbahn durchlassen. Praktisch reicht dieses Vorfahrtswissen allein nicht: Wer auf dem Fahrrad sitzt, sollte früh erkennen, ob der Fahrer des abbiegenden Fahrzeugs die eigene Position wahrgenommen hat und jederzeit bremsbereit bleiben.
Wer muss wen durchlassen?
Nach § 9 Absatz 3 StVO muss ein abbiegendes Fahrzeug gleichgerichtete Fahrräder, Mofas und Elektrokleinstfahrzeuge durchfahren lassen, wenn sie sich auf oder neben der Fahrbahn bewegen. Das erfasst den klassischen Fall: Ein Fahrrad fährt geradeaus, während ein Auto oder Lkw nach rechts über seine Linie abbiegen will. Die Pflicht liegt beim Abbiegenden, unabhängig davon, ob die Fahrradroute auf der Fahrbahn, einem Radfahrstreifen oder einem straßenbegleitenden Weg verläuft.
Diese Grundregel ist keine Aussage für jede denkbare Kreuzung. Signale, Vorfahrtzeichen, die zulässige Fahrtrichtung und besondere Verkehrsführungen können den konkreten Ablauf bestimmen. Wer entgegen der erlaubten Richtung fährt oder ein für ihn rotes Signal missachtet, kann sich nicht einfach auf den Normalfall berufen. Deshalb werden zuerst Lichtzeichen und Führung gelesen, dann wird die allgemeine Abbiegeregel angewendet.
Die besondere Schrittgeschwindigkeit für schwere Fahrzeuge
Innerorts gilt für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse eine zusätzliche Regel. Beim Rechtsabbiegen müssen sie Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr zu rechnen ist oder sich im unmittelbaren Bereich des Einbiegens querender Fußverkehr befindet. Das steht in § 9 Absatz 6 StVO.
Die Eingrenzung ist wichtig: Nicht jedes rechts abbiegende Auto muss allein wegen eines Fahrrads im Umfeld Schrittgeschwindigkeit fahren. Die besondere Vorschrift betrifft innerorts Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und die dort beschriebenen Konfliktlagen. Für alle anderen bleiben die allgemeinen Abbiege-, Warte- und Sorgfaltspflichten bestehen. „Schrittgeschwindigkeit“ wird im Gesetz nicht durch eine einzige bundesweit feste Kilometerzahl ersetzt.
Fünf Signale, die Radfahrende früh lesen können
- Fahrzeugposition: Zieht ein Fahrzeug vor der Kreuzung nach rechts oder liegt es bereits dicht an deiner Route?
- Blinker: Ein gesetzter Blinker ist ein Warnhinweis. Ein fehlender Blinker beweist umgekehrt nicht, dass das Fahrzeug geradeaus fährt.
- Geschwindigkeit: Verzögert das Fahrzeug gleichmäßig, bleibt es stehen oder rollt es ohne erkennbare Reaktion weiter?
- Vorderräder und Fahrzeugwinkel: Die beginnende Lenkbewegung kann einen Abbiegevorgang zeigen, bevor sich das ganze Fahrzeug dreht.
- Fahrerkabine: Sichtkontakt kann hilfreich sein, ist aber kein sicherer Nachweis. Spiegelung, Sitzposition oder ein verdeckter Blick lassen sich von außen kaum beurteilen.
Keines dieser Merkmale überträgt die rechtliche Verantwortung auf Radfahrende. Sie dienen einer defensiven Sichtkontrolle. Wer trotz Vorfahrt langsamer wird, verzichtet dadurch nicht automatisch auf seine Rechte, sondern schafft Zeit für eine Reaktion auf einen Fehler.

Wo die gefährliche Zone liegt
Besonders ungünstig ist eine Position unmittelbar neben der Kabine oder dem vorderen Fahrzeugteil, wenn das Fahrzeug bereits rechts blinkt oder in die Kurve rollt. Bei langen Fahrzeugen bewegen sich Hinterräder auf einer engeren Linie als die Front. Dadurch kann der seitliche Raum während des Abbiegens kleiner werden. Versuche nicht, eine schrumpfende Lücke noch schnell zu passieren.
Kannst du vor der Kreuzung sicher hinter dem Fahrzeug bleiben, ist das oft die klarste Ausweichentscheidung. Befindest du dich bereits deutlich vor dessen Front und die Lage ist kontrolliert, bleibe sichtbar und berechenbar. Ein pauschales Manöver für jede Position gibt es nicht; entscheidend sind Abstand, Geschwindigkeit und eine offene Flucht- beziehungsweise Bremszone.
Handlungsplan in drei Phasen
| Phase | Beobachtung | Sichere Reaktion |
|---|---|---|
| Vor der Kreuzung | Blinker, Fahrzeugposition, Signal und Radverkehrsführung | Tempo reduzieren, Bremsen abdecken, nicht in eine enge Seitenlücke fahren |
| Neben dem Fahrzeug | Vorderräder, Kabine, verbleibender Raum | Nicht auf Sichtkontakt vertrauen; bei Zweifel hinter dem Fahrzeug bleiben |
| Abbiegen beginnt | Fahrzeug kreuzt die Geradeausroute | Kontrolliert bremsen, Abstand vergrößern und keine riskante Vorbeifahrt erzwingen |
| Fahrzeug wartet eindeutig | Räder stehen, Route ist frei, Signal erlaubt die Fahrt | Weiter beobachten und mit beherrschbarer Geschwindigkeit geradeaus fahren |
Welche Ampel gilt?
Lichtzeichen gehen den allgemeinen Vorfahrtsregeln vor. § 37 StVO regelt auch besondere Signale für den Radverkehr. Befindet sich an einer besonderen Radverkehrsführung eine eigene Fahrradampel, gilt sie für diese Führung. Ein grünes Fahrradsignal gibt die Fahrt frei, garantiert aber nicht, dass ein Abbiegender den Konflikt erkannt hat. Ein rotes Signal darf nicht mit dem Hinweis auf die allgemeine Geradeaus-Vorfahrt übergangen werden.
Bei getrennten Signalphasen kann der Konflikt reduziert sein, doch auch dann sind regelwidrige Bewegungen möglich. Schaue vor dem Einfahren in die Kreuzung kurz zur Seite und nach vorn. Das ist keine Wiederholung der gesamten Ampellogik, sondern die konkrete Sicherheitsprüfung für den kreuzenden Rechtsabbieger.
Bei Dunkelheit und Regen Reserve vergrößern
Nässe verlängert je nach Fahrrad, Reifen und Belag den kontrollierbaren Bremsweg, während Scheiben und Spiegel schlechtere Sicht bieten können. Reduziere deshalb früher und halte mehr Abstand zur möglichen Abbiegelinie. Funktionierende Beleuchtung und gut sichtbare Kleidung helfen bei der Wahrnehmung, garantieren aber nicht, dass du gesehen wurdest. Plane dein Tempo so, dass du auch bei einer späten Lenkbewegung noch ohne Ausweichen in den Fahrraum anderer stoppen kannst.
Versetzte Radwege und Einmündungen
Ein straßenbegleitender Radweg kann einige Meter von der Fahrbahn abgesetzt sein. Dadurch trifft das abbiegende Fahrzeug die Fahrradroute erst später. Ob eine Furt, ein Signal oder ein Vorfahrtzeichen vorhanden ist, muss direkt an dieser Querung geprüft werden. Rote Flächen oder Fahrradpiktogramme allein ersetzen keine vollständige Bewertung von Signal und Zeichen.
Auch an Grundstückszufahrten und Tankstelleneinfahrten können Fahrzeuge die Geradeausroute kreuzen. Halte dort Sichtkontakt zum gesamten Bewegungsraum, nicht nur zur Frontscheibe. Parkende Autos, Werbeanlagen oder Pflanzen können beide Seiten verdecken. Bei schlechter Sicht ist ein geringeres Tempo eine Sicherheitsentscheidung nach dem allgemeinen Vorsichtsgebot aus § 1 StVO.
Häufige Fragen
Hat ein geradeaus fahrendes Fahrrad immer Vorrang vor Rechtsabbiegern?
Im typischen gleichgerichteten Fall muss der Abbiegende den Radverkehr auf oder neben der Fahrbahn durchlassen. Signale, erlaubte Fahrtrichtung, Vorfahrtzeichen und besondere Führungen bleiben jedoch zu prüfen.
Müssen alle Rechtsabbieger Schrittgeschwindigkeit fahren?
Nein. Die besondere Pflicht in § 9 Absatz 6 betrifft innerorts Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, wenn mit dem dort genannten geradeaus fahrenden Radverkehr oder querenden Fußverkehr zu rechnen ist.
Ist Blickkontakt mit dem Fahrer ein sicheres Zeichen?
Nein. Du kannst nicht sicher erkennen, wohin die Person tatsächlich schaut. Nutze Blickkontakt höchstens als Zusatzinformation und beobachte zugleich Räder, Geschwindigkeit, Abstand und freie Bremszone.
Sollte ich trotz Vorfahrt bremsbereit sein?
Ja. Bremsbereitschaft ist eine defensive Vorsichtsmaßnahme und keine automatische Aufgabe des Vorfahrtsrechts. Sie hilft, die Folgen eines übersehenen Fahrrads zu vermeiden.
Stand: 5. September 2026. Der Beitrag beschreibt allgemeine Regeln für Deutschland und ersetzt keine rechtliche Bewertung einer konkreten Kreuzung oder eines Unfalls.




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Schild „Radfahrer absteigen“ richtig lesen
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