Bei einer abknickenden Vorfahrt zeigt die dicke Linie im Zusatzschild den Verlauf der Vorfahrtstraße. Dünne Linien stehen für die untergeordneten Straßen. Wer mit dem Fahrrad der dicken Linie in die Kurve folgt, biegt rechtlich ab und muss die Richtungsänderung deutlich ankündigen. Wer geradeaus auf eine dünne Linie fährt, verlässt zwar die Vorfahrtstraße, gibt aber nicht allein deshalb ein Handzeichen.

Die Skizze unter dem Vorfahrtschild richtig lesen

Das kleine Diagramm wirkt wie eine vereinfachte Karte der Kreuzung. Der untere Strich zeigt normalerweise die Straße, aus der du dich dem Schild näherst. Die dicke Linie markiert den bevorrechtigten Verlauf, die dünnen Linien die wartepflichtigen Zufahrten. Drehe die Skizze nicht gedanklich nach Norden; sie ist aus deiner Anfahrtsrichtung zu lesen.

Das Zusatzzeichen steht entweder unter Zeichen 306 „Vorfahrtstraße“ oder unter Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ beziehungsweise 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“. Anlage 3 der StVO verpflichtet Verkehrsteilnehmende auf der Vorfahrtstraße, das Folgen ihres abknickenden Verlaufs rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Auf den Fußverkehr ist besonders Rücksicht zu nehmen.

Vier mögliche Fahrwege unterscheiden

  • Du folgst der dicken Linie nach rechts: Du hast gegenüber den dünnen Zufahrten grundsätzlich Vorfahrt und kündigst das Rechtsabbiegen an.
  • Du folgst der dicken Linie nach links: Du kündigst das Linksabbiegen an und beachtest Gegenverkehr, Fuß- und Radverkehr.
  • Du fährst geradeaus von der dicken auf eine dünne Linie: Du verlässt die Vorfahrtstraße, ohne eine Richtungsänderung vorzutäuschen.
  • Du kommst von einer dünnen Linie: Zeichen 205 oder 206 macht dich wartepflichtig, unabhängig davon, ob du geradeaus oder in die Vorfahrtstraße einbiegst.

Vorfahrt schützt nur die Reihenfolge zwischen Fahrzeugen an der Kreuzung. Sie erlaubt kein blindes Fahren und hebt andere Pflichten nicht auf. Wer der Kurve folgt, muss zum Beispiel weiterhin auf Menschen achten, die die Straße queren, und darf einen entgegenkommenden Radfahrer nicht schneiden.

Handzeichen geben, ohne die Kontrolle zu verlieren

Fahrräder haben normalerweise keinen serienmäßigen Fahrtrichtungsanzeiger. Du kündigst den Abbiegevorgang daher mit dem Arm an. Das Signal sollte früh genug erkennbar sein, aber nicht dazu führen, dass du während der gesamten Kurve einhändig fährst. Beobachte den rückwärtigen Verkehr, gib ein klares Handzeichen und nimm die Hand vor der eigentlichen Lenk- und Bremsphase wieder sicher an den Lenker.

Das Handzeichen schafft keine Vorfahrt. Es informiert andere über deinen Plan. Wenn du von einer wartepflichtigen Zufahrt in die dick markierte Straße einbiegst, musst du trotz Signal warten. Folgst du als Vorfahrtberechtigter der Kurve, darfst du nicht darauf vertrauen, dass alle Beteiligten deine Absicht verstanden haben. Bremse so, dass du auf ein Fehlverhalten reagieren kannst.

Geradeaus fahren und die Vorfahrtstraße verlassen

Viele Missverständnisse entstehen, wenn die Vorfahrtstraße nach rechts abknickt, du aber geradeaus weiterfahren möchtest. Du verlässt dann den bevorrechtigten Verlauf. Trotzdem biegst du aus geometrischer Sicht nicht ab und zeigst nicht nach links, nur um das Verlassen der Vorfahrtstraße zu erklären. Ein solches Signal könnte wie ein echtes Linksabbiegen verstanden werden.

Radfahrerin gibt beim Folgen einer abknickenden Vorfahrtstraße Handzeichen

Deine Vorfahrt gegenüber den wartepflichtigen Zufahrten kann für den Kreuzungsbereich fortbestehen, obwohl du geradeaus fährst. Entscheidend sind die Schilder und die konkrete Konfliktlinie. Reduziere das Tempo, weil Verkehrsteilnehmende häufig nur dem dicken Straßenverlauf folgen und eine geradeaus fahrende Person übersehen. Vorrang zu haben ist kein Ersatz für Sichtkontakt.

Wenn du von der untergeordneten Straße kommst

Zeichen 205 verlangt Vorfahrtgewähren. Mit Zeichen 206 musst du zusätzlich anhalten. Ist bei Zeichen 206 keine Haltlinie vorhanden, hältst du dort, wo du die andere Straße überblicken kannst. Erst wenn bevorrechtigte Fahrzeuge weder gefährdet noch wesentlich behindert werden, darfst du weiterfahren.

Das gilt auch gegenüber Fahrrädern auf der abknickenden Vorfahrtstraße. Ihre geringe Breite oder Geschwindigkeit macht sie nicht weniger bevorrechtigt. Rechne damit, dass ein Radfahrer der Kurve folgt, geradeaus verlässt oder aus deiner Sicht ungewöhnlich weit in der Fahrbahn fährt, um Abstand zu parkenden Autos zu halten.

Radweg und Fahrbahn getrennt beurteilen

Ein straßenbegleitender Radweg kann die Geometrie komplizierter machen. Die dicke Linie im Zusatzzeichen beschreibt den Verlauf der Vorfahrtstraße, nicht automatisch jede Radverkehrsführung. Prüfe deshalb zusätzlich Radwegschilder, Furten und Fahrradampeln. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss ihr im Kreuzungsbereich folgen; gleichzeitig können besondere Lichtzeichen den Verkehr regeln.

Verläuft der Radweg hinter einer Insel oder deutlich abgesetzt, kann sich die konkrete Vorfahrtsituation anders darstellen als auf der Fahrbahn. Erfinde aus einer farbigen Furt keine eigene Vorrangregel. Bei widersprüchlicher oder schlecht erkennbarer Führung ist ein langsamer, defensiver Ablauf besser als eine spontane Abkürzung über Gehweg oder Gegenrichtung.

Fußverkehr hat eine eigene Schutzposition

Wer dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss laut StVO besonders auf zu Fuß Gehende Rücksicht nehmen und gegebenenfalls warten. Das Vorfahrtschild regelt den Fahrzeugverkehr, nicht ein Recht, Menschen auf einer Querung zur Seite zu klingeln. Achte beim Rechtsabbiegen auch auf Personen, die von hinten kommend die Seitenstraße queren.

Beim Linksabbiegen prüfst du zusätzlich Gegenverkehr. Ein Fahrrad auf einer gegenüberliegenden Zufahrt kann geradeaus fahren oder nach rechts abbiegen. Die allgemeine Abbiegepflicht aus § 9 StVO bleibt bestehen. Eine dicke Linie im Zusatzschild löscht weder Gegenverkehr noch Rad- und Fußverkehr aus.

Eine sichere Beobachtungsfolge

  1. Früh das Vorfahrtschild und die darunterliegende Skizze erfassen.
  2. Eigene Zufahrt als dicke oder dünne Linie identifizieren.
  3. Geplante Richtung mit dem dicken Verlauf vergleichen.
  4. Rückwärtigen Verkehr prüfen und eine echte Richtungsänderung ankündigen.
  5. Gegenverkehr, Seitenstraßen, Radwege und Fußverkehr kontrollieren.
  6. Mit beiden Händen lenk- und bremsbereit durch den Konfliktbereich fahren.

Ist die Skizze verschmutzt, verdeckt oder aus deiner Position nicht eindeutig lesbar, reduziere früh die Geschwindigkeit. Leite Vorfahrt nicht aus Bordsteinform, Fahrbahnbreite oder dem Verhalten eines anderen Fahrzeugs ab.

Häufige Fragen

Muss ich blinken, wenn ich der abknickenden Vorfahrt folge?

Ja. Das Folgen des Knicks ist ein Abbiegevorgang. Mit dem Fahrrad kündigst du ihn in der Regel durch ein rechtzeitiges und deutliches Handzeichen an.

Muss ich ein Handzeichen geben, wenn ich geradeaus die Vorfahrtstraße verlasse?

Nein, nicht allein wegen des Verlassens. Zeige nur die tatsächliche Richtungsänderung an. Ein falsches Signal kann andere über deinen Weg täuschen.

Habe ich als Radfahrer auf der dicken Linie automatisch freie Fahrt?

Du bist gegenüber den dünnen Zufahrten grundsätzlich bevorrechtigt. Trotzdem gelten Rücksicht, angepasste Geschwindigkeit sowie Pflichten gegenüber Gegen-, Rad- und Fußverkehr.

Was bedeutet die dünne Linie auf meinem Schild?

Sie stellt eine untergeordnete Straße dar. Kommst du von dort, zeigen Zeichen 205 oder 206 an, dass du warten beziehungsweise anhalten und warten musst.

Stand: 6. September 2026. Maßgeblich sind die konkrete Beschilderung, Lichtzeichen und Verkehrsführung vor Ort.

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