Beim Überholen eines Fahrrads entscheidet nicht nur der Seitenabstand. Auch freie Sicht, Gegenverkehr, Geschwindigkeitsunterschied und der gesamte Weg bis zum sicheren Wiedereinordnen müssen passen. Für Kraftfahrzeuge nennt die StVO klare Mindestwerte: innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter. Kann dieser Raum nicht über den kompletten Vorgang eingehalten werden, beginnt das Überholen nicht.
1,5 Meter innerorts, 2 Meter außerorts
§ 5 Absatz 4 StVO verpflichtet Führende von Kraftfahrzeugen beim Überholen von Menschen zu Fuß, auf Fahrrädern und auf Elektrokleinstfahrzeugen zu mindestens 1,5 Meter Seitenabstand innerhalb geschlossener Ortschaften und mindestens 2 Meter außerhalb. Die Werte sind Untergrenzen, keine Zielmarken. Seitenwind, ein Kind auf dem Rad, Anhänger oder eine sichtbar unsichere Fahrlinie können mehr Raum verlangen.
Der Abstand wird nicht nur in einem einzelnen Moment benötigt. Er muss während des Vorbeifahrens erhalten bleiben, bis das Kraftfahrzeug das Fahrrad vollständig passiert hat und ohne Schneiden zurückkehren kann. Wer zu früh einschert, macht einen zunächst großen Abstand am Heck wieder zunichte.
Für wen die festen Werte gelten
| Situation | Fester Mindestwert? | Was trotzdem gilt |
|---|---|---|
| Kraftfahrzeug überholt Fahrrad innerorts | Mindestens 1,5 m | Nur bei freier Sicht und sicherem Gesamtvorgang |
| Kraftfahrzeug überholt Fahrrad außerorts | Mindestens 2 m | Gegenverkehr und deutlich höhere Geschwindigkeit beachten |
| Fahrrad überholt Fahrrad | Nicht pauschal 1,5/2 m | Ausreichender, situationsgerechter Seitenabstand |
| Fahrrad passiert wartende Fahrzeuge rechts | Eng begrenzte Sonderregel | Nur bei ausreichendem Raum, mäßigem Tempo und besonderer Vorsicht |
| Begegnungsverkehr | Keine automatische Übertragung | Allgemeine Sorgfalt und sichere Fahrweise |
Die Zahlen dürfen also nicht als allgemeine Abstandsformel für jede Begegnung verwendet werden. Wenn zwei Radfahrende einander überholen, bleibt ausreichender Seitenraum erforderlich, doch die StVO weist diesem Fall nicht automatisch dieselben 1,5 beziehungsweise 2 Meter zu. Gleiches gilt für bloßes Begegnen oder das Vorbeifahren an einem unbewegten Hindernis.
Wann Überholen trotz ausreichender Breite verboten bleibt
Nach § 5 Absatz 2 darf nur überholen, wer übersehen kann, dass der Gegenverkehr während des gesamten Vorgangs nicht behindert wird. Zudem muss das überholende Fahrzeug wesentlich schneller sein. Absatz 3 schließt das Überholen bei unklarer Verkehrslage aus. Eine freie Stelle neben dem Fahrrad genügt deshalb nicht, wenn hinter der Kurve Gegenverkehr auftauchen kann oder vor einer Kuppe der weitere Weg fehlt.
Auch Markierungen machen den Mindestabstand nicht kleiner. Ist eine Straße zu schmal, um legal und sicher vorbeizufahren, muss das Kraftfahrzeug hinter dem Fahrrad bleiben. Das gilt ebenso, wenn für den Abstand eine andere Verkehrsregel verletzt oder ein entgegenkommendes Fahrzeug zum Bremsen gezwungen würde. Geduld ist hier keine Höflichkeit, sondern Teil des sicheren Verkehrsablaufs.
Der richtige Zeitpunkt zum Wiedereinordnen
Der Blick darf nicht nur nach vorn gehen. Wer überholt, muss auch erkennen, wann das Fahrrad im Rückraum vollständig frei ist. Erst dann erfolgt das Wiedereinordnen mit genügend Längsabstand. Besonders bei einem Fahrrad mit Anhänger, Lastenrad oder einer kleinen Gruppe ist die zu überholende Einheit länger als erwartet. Ein enger Bogen vor dem Vorderrad erzeugt Druck und kann eine Ausweichreaktion auslösen.

Was Radfahrende zur eigenen Sicherheit tun können
Radfahrende müssen nach § 2 StVO grundsätzlich möglichst weit rechts fahren. Das bedeutet aber nicht, in die Rinne, über schadhafte Kanten oder in den Öffnungsbereich parkender Autotüren zu drängen. Ein situationsgerechter Sicherheitsraum zum Fahrbahnrand und eine vorhersehbare Linie helfen mehr als plötzliches Ausweichen. Einen bundesweit festen Zentimeterwert für diesen Eigenabstand gibt die hier behandelte Vorschrift nicht vor.
Hörst du ein Fahrzeug hinter dir, bleibe berechenbar und kontrolliere die Strecke vor dir. Ein kurzer Blick nach hinten kann die Lage klären, darf aber nicht zum Schlenker führen. An einer geeigneten breiten Stelle kannst du eine Kolonne vorbeilassen, wenn das ohne abruptes Anhalten oder riskantes Ausweichen möglich ist. Du bist jedoch nicht verpflichtet, dich in einen gefährlichen Randbereich zu drängen, damit jemand trotz fehlenden Seitenraums überholen kann.
Gruppen, Kinder und Fahrräder mit Anhänger
Bei mehreren Radfahrenden muss der Überholende die Länge der gesamten Gruppe einplanen. Eine Lücke zwischen zwei Personen ist nicht automatisch ein sicherer Platz zum Einscheren. Kinder können ihre Linie noch nicht so konstant halten wie erfahrene Erwachsene; ein Fahrradanhänger ist breiter und länger als das Zugrad. Solche erkennbaren Umstände sprechen für mehr Raum und eine längere freie Strecke. Lässt sich der Vorgang nicht ohne Druck auf alle Beteiligten abschließen, bleibt das Kraftfahrzeug dahinter.
Auch Radfahrende sollten vor dem Überholen innerhalb einer Gruppe kurz prüfen, ob die Person vor ihnen die Annäherung bemerkt. Ein unaufdringliches akustisches Signal kann warnen, schafft aber keinen Vorrang. Fahre erst vorbei, wenn eine ausreichend breite, freie Linie vorhanden ist, und kehre nicht unmittelbar vor dem Vorderrad zurück.
Rechts an wartenden Fahrzeugen vorbei
§ 5 Absatz 8 erlaubt Radfahrenden, Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts zu überholen, wenn ausreichender Raum vorhanden ist. Für genau diesen in Absatz 4 benannten Kreuzungsfall gilt der numerische Mindestseitenabstand nicht. Daraus folgt kein allgemeines Recht, sich durch jede enge Lücke zu bewegen.
Rechne an einer wartenden Reihe mit sich öffnenden Türen, querenden Menschen, anfahrenden Fahrzeugen und abbiegenden Lkw. Fehlt eine erkennbare Reserve, bleibst du dahinter. Das Wort „ausreichend“ muss praktisch Raum für eine stabile Linie, kleine Bewegungen und eine kontrollierte Reaktion lassen.
Drei Prüfungen vor jedem Überholvorgang
- Darf ich beginnen? Sicht, Gegenverkehr, Markierungen und Geschwindigkeitsunterschied müssen den gesamten Vorgang erlauben.
- Kann ich Abstand halten? Plane mindestens 1,5 Meter innerorts beziehungsweise 2 Meter außerorts, wenn ein Kraftfahrzeug ein Fahrrad überholt, und mehr bei erkennbar höherem Bedarf.
- Kann ich sicher beenden? Es braucht genügend Weg, um erst nach dem vollständigen Passieren mit Abstand einzuscheren.
Häufige Fragen
Darf ein Auto mit 1,5 Meter Abstand immer überholen?
Nein. Innerorts ist dieser Abstand nur eine Mindestanforderung. Bei unklarer Lage, gefährdetem Gegenverkehr, fehlendem Geschwindigkeitsunterschied oder zu kurzem Weg bleibt das Überholen unzulässig.
Gelten außerorts immer 2 Meter?
Beim Überholen eines Fahrrads durch ein Kraftfahrzeug sind außerorts mindestens 2 Meter einzuhalten. Besondere Umstände können einen noch größeren Abstand erfordern.
Müssen Radfahrende ganz am Rand fahren?
Sie sollen möglichst weit rechts fahren, aber mit einem sicheren, befahrbaren Abstand zu Kanten, Hindernissen und geöffneten Türen. Die allgemeine Rücksichtspflicht aus § 1 StVO gilt für alle Beteiligten.
Gelten 1,5 Meter auch zwischen zwei Fahrrädern?
Die konkreten 1,5 beziehungsweise 2 Meter richten sich in dieser Vorschrift an Kraftfahrzeuge beim Überholen der genannten schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Zwischen Fahrrädern bleibt ein ausreichender Seitenabstand nötig, aber ohne diese pauschale Zahl.
Stand: 5. September 2026. Der Beitrag erklärt allgemeine Regeln in Deutschland und ersetzt keine rechtliche Bewertung eines konkreten Vorfalls.





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Schild „Radfahrer absteigen“ richtig lesen
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