Auch mit dem Fahrrad darfst du eine Einbahnstraße grundsätzlich nur in der ausgeschilderten Richtung befahren. Entgegen der Fahrtrichtung ist die Einfahrt erst erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen den Radverkehr ausdrücklich freigibt. Dann bist du legaler Gegenverkehr – aber nicht automatisch bevorrechtigt. Rechtsfahrgebot, Vorfahrtzeichen, rechts vor links und die Regeln an Engstellen gelten weiterhin.

Diese Schilder musst du unterscheiden

Standort Beschilderung Bedeutung für Radfahrende
Einfahrt in regulärer Richtung Zeichen 220 „Einbahnstraße“ Die Fahrbahn darf nur in Pfeilrichtung befahren werden
Reguläre Einfahrt mit Gegenverkehr Zeichen 220 plus Zusatzzeichen mit Rad und Gegenrichtungspfeilen Beim Einbiegen und im Verlauf ist mit freigegebenem Radverkehr aus der Gegenrichtung zu rechnen
Gegenläufige Einfahrt Zeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ Ohne Freigabe darf auch ein Fahrrad nicht hinein
Gegenläufige Einfahrt freigegeben Zeichen 267 plus „Radverkehr frei“ Radfahrende dürfen entgegen der allgemeinen Einbahnrichtung einfahren

Nach Anlage 2 der StVO schreibt Zeichen 220 dem Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Pfeilrichtung vor. Das zugehörige Zusatzzeichen macht den zulässigen Gegenverkehr sichtbar. Der ADAC weist für die Einfahrt von der gesperrten Seite auf Zeichen 267 mit „Radfahrer frei“ hin. Eine Fahrradmarkierung auf dem Asphalt allein ist kein verlässlicher Ersatz für diese Freigabe.

Nur mit Freigabe entgegen der Einbahnstraße fahren

Prüfe das Schild an der Seite, von der du tatsächlich einfahren willst. Fehlt das Zusatzzeichen, ist es beschädigt oder lässt es sich nicht eindeutig zuordnen, fahre nicht gegen Zeichen 267. Steige ab und schiebe auf einer zulässigen Fußverkehrsfläche oder wähle eine andere Route. Eine Navigations-App kann veraltet sein und hebt die örtliche Beschilderung nicht auf.

Die Freigabe gilt für den entsprechend beschilderten Abschnitt. Sie bedeutet nicht, dass jede anschließende Einbahnstraße ebenfalls geöffnet ist. Achte nach Einmündungen, Baustellen und Änderungen der Verkehrsführung erneut auf Zeichen. Temporäre Schilder und Anordnungen gehen einer alten Karteninformation vor.

Wo fährst du in der Gegenrichtung?

Eine freigegebene Einbahnstraße besitzt nicht automatisch einen abgetrennten Radweg. Häufig teilen sich Fahrräder und Kraftfahrzeuge dieselbe Fahrbahn. Nach § 2 StVO gilt das Rechtsfahrgebot: Du fährst aus deiner Blickrichtung möglichst weit rechts, hältst aber einen sicheren Abstand zu Bordsteinen, Gullis, parkenden Fahrzeugen und deren Türen.

Markierungen können eine Führung verdeutlichen. Sie ändern nicht den Grundsatz, dass du berechenbar und in deiner Fahrtrichtung rechts fährst. Nutze keinen Gehweg als Ausweichspur, wenn das Radfahren dort nicht erlaubt ist. Bei Gegenverkehr solltest du früh eine Linie wählen, auf der beide Seiten mit ausreichendem Abstand aneinander vorbeikommen.

Wer hat Vorfahrt an der Einmündung?

Die Öffnung einer Einbahnstraße schafft keine eigene Vorfahrtregel. Ampeln sowie Zeichen 205, 206, 301 oder 306 gehen vor. Fehlt eine besondere Regelung, gilt nach § 8 StVO grundsätzlich rechts vor links. Das gilt auch für einen legal entgegen der Einbahnrichtung fahrenden Radfahrer. Anlage 2 stellt ausdrücklich klar, dass der Grundsatz bei freigegebenem Gegenverkehr unberührt bleibt.

Ein Beispiel: Du fährst legal gegen die Einbahnrichtung und kommst aus Sicht des Querverkehrs von rechts. Ohne andere Beschilderung kannst du vorfahrtberechtigt sein. Trotzdem solltest du nicht darauf vertrauen, gesehen worden zu sein. Viele Fahrende suchen nur in der erwarteten Richtung nach Verkehr. Reduziere dein Tempo, stelle Blickkontakt her und halte dich bremsbereit, ohne freiwillige Vorsicht mit einem Verzicht auf alle Rechte gleichzusetzen.

Ein Auto wartet an einer Einmündung, während sich ein Radfahrer nähert.

Mündet die geöffnete Einbahnstraße in eine Vorfahrtstraße, muss der ausfahrende Radverkehr die dortige Regelung beachten. Die StVO-Erläuterung sieht für diese Situation Zeichen 205 vor. Entscheidend bleibt das tatsächlich vorhandene Zeichen, nicht die Richtung, aus der du kommst.

Begegnung an parkenden Autos und Engstellen

In schmalen Straßen reicht die Fahrbahn nicht immer für eine gleichzeitige Begegnung. Wer wegen eines Hindernisses links ausscheren muss, hat nach § 6 StVO den Gegenverkehr grundsätzlich durchfahren zu lassen, sofern Zeichen 208 oder 308 den Vorrang nicht anders regeln. Das gilt unabhängig davon, ob das Hindernis auf der Seite eines Autos oder eines Fahrrads liegt.

Die reguläre Einbahnrichtung hat an einer Engstelle also nicht allein wegen des Pfeils Vorrang. Verständigt euch früh und eindeutig. Fahre nicht in eine Lücke ein, wenn du dort neben einem breiten Fahrzeug keinen Sicherheitsraum hast. Als Radfahrende Person musst du nicht in die Türzone parkender Autos oder über einen hohen Bordstein ausweichen.

Abbiegen: Gegenläufigen Radverkehr mitdenken

Wer in eine freigegebene Einbahnstraße einbiegt, muss mit Fahrrädern aus der Gegenrichtung rechnen. Das Zusatzzeichen unter Zeichen 220 weist genau darauf hin. Beim Abbiegen verlangt § 9 Absatz 3 StVO, entgegenkommende Fahrzeuge und parallel geführte Fahrräder durchfahren zu lassen, soweit die dort beschriebene Situation vorliegt. Ein Schulterblick und ein langsames Abbiegen bleiben unverzichtbar.

Radfahrende sollten ihrerseits Richtungsänderungen rechtzeitig mit Handzeichen ankündigen, den rückwärtigen Verkehr prüfen und nicht aus einem toten Winkel neben einem abbiegenden Fahrzeug in die Kreuzung fahren. Rechtliche Vorfahrt ersetzt keine Sichtbeziehung.

Praktische Routine für die Gegenrichtung

  1. Prüfe an Zeichen 267, ob „Radverkehr frei“ eindeutig angebracht ist.
  2. Kontrolliere, ob Baustellen- oder temporäre Schilder die Führung ändern.
  3. Fahre aus deiner Richtung rechts und halte Abstand zu parkenden Fahrzeugen.
  4. Reduziere vor Engstellen, Grundstücksausfahrten und Kreuzungen früh das Tempo.
  5. Lies die Vorfahrt separat; die Freigabe allein gibt dir keinen Vorrang.
  6. Suche Blickkontakt, bleibe bremsbereit und fahre nicht auf dem Gehweg weiter.

Was gilt für Pedelecs?

Ein Pedelec, das die gesetzlichen Fahrradkriterien erfüllt und dessen Unterstützung spätestens bei 25 km/h endet, wird wie ein Fahrrad behandelt. Es darf eine für Radverkehr geöffnete Gegenrichtung nutzen. Ein S-Pedelec ist dagegen ein Kraftfahrzeug. Das Zusatzzeichen für Radverkehr macht es nicht automatisch frei; für schnelle Pedelecs gelten die Regeln ihrer Fahrzeugklasse.

Häufige Fragen

Dürfen Fahrräder immer gegen die Einbahnstraße fahren?

Nein. Es ist nur erlaubt, wenn die Gegenrichtung durch ein passendes Zusatzzeichen freigegeben ist. Ohne Freigabe gilt die vorgeschriebene Pfeilrichtung auch für Fahrräder.

Reicht ein aufgemaltes Fahrradsymbol?

Verlasse dich nicht darauf. Für die rechtliche Freigabe ist die zugeordnete Beschilderung entscheidend. Ist sie unklar, steige ab oder nutze eine andere Strecke.

Haben Radfahrende in der Gegenrichtung immer Vorfahrt?

Nein. Ampeln und Vorfahrtzeichen entscheiden; sonst gilt grundsätzlich rechts vor links. Die legale Gegenrichtung ändert diese Regeln nicht.

Wer muss an einer Engstelle warten?

Wer wegen eines Hindernisses links ausscheren muss, lässt den Gegenverkehr grundsätzlich durch, sofern Verkehrszeichen nichts anderes anordnen. Die normale Einbahnrichtung hat keinen pauschalen Vorrang.

Darf ich entgegen der Richtung auf dem Gehweg fahren?

Nur wenn eine eigene Regelung das Radfahren dort zulässt; die Freigabe der Fahrbahn schafft keine Gehwegerlaubnis. Ohne Freigabe musst du absteigen und schieben.

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