Ein Linienbus hält rechts, Menschen steigen aus, der Radweg führt direkt an der Haltestelle vorbei: In dieser Situation reicht es nicht, nur auf die eigene Spur zu schauen. Für Radfahrende gelten die besonderen Regeln an öffentlichen Verkehrsmitteln genauso wie für andere Fahrzeugführende. Entscheidend sind der Zustand des Busses, ein mögliches Warnblinklicht und die Frage, ob Fahrgäste die Fahrbahn oder den Radweg betreten.
Mit dem Fahrrad am Bus vorbeifahren: die Kurzfassung
§ 20 StVO verlangt besondere Vorsicht gegenüber Linienbussen, Straßenbahnen und gekennzeichneten Schulbussen. Hält ein Fahrzeug an einer Haltestelle, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Wollen Fahrgäste ein- oder aussteigen und müssen sie dabei den Fahrweg queren, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und ohne Gefährdung oder Behinderung vorbeigefahren werden. Wenn das nicht möglich ist, muss das Fahrrad warten.
Diese Regeln gelten nicht erst, wenn eine Person bereits vor dem Vorderrad steht. Offene Türen, wartende Menschen, Kinder oder ein verdeckter Bereich hinter dem Bus sind klare Gründe, die Geschwindigkeit früh zu reduzieren und bremsbereit zu sein.
Drei Situationen, drei unterschiedliche Regeln
Der Bus steht ohne Warnblinklicht
An einem haltenden Linienbus, einer Straßenbahn oder einem gekennzeichneten Schulbus wird vorsichtig vorbeigefahren. „Vorsichtig“ ist keine Einladung, die bisherige Geschwindigkeit beizubehalten. Der Seitenraum wird beobachtet, der Abstand angepasst und mit plötzlich auftauchenden Fahrgästen gerechnet. Die konkrete Geschwindigkeit hängt von Sicht, Platz und Personenaufkommen ab.
Fahrgäste steigen ein oder aus
Queren Fahrgäste den Fahrweg, ist rechts nur Schrittgeschwindigkeit zulässig. Niemand darf gefährdet oder behindert werden. Das kann auf einem Radfahrstreifen, einem baulich geführten Radweg oder auf der Fahrbahn relevant sein. Ist der Weg durch Aussteigende blockiert, wird angehalten. Klingeln schafft kein Vorfahrtrecht und kann Menschen zu einer unvorhersehbaren Bewegung verleiten.
Der Bus zeigt Warnblinklicht
Nähert sich ein Linien- oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle, darf er nicht überholt werden. Steht der Bus anschließend mit Warnblinklicht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden; Fahrgäste dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auf derselben Fahrbahn auch für den Gegenverkehr. Bei baulich getrennten Fahrbahnen ist die konkrete Straßenführung zu prüfen.
Warum der Radweg keine automatische freie Durchfahrt ist
Viele Haltestellen liegen zwischen Fahrbahn und Radweg. Dann führt der Weg der Fahrgäste zwangsläufig über die Radverkehrsfläche. Eine farbige Markierung oder ein Fahrradsymbol ändert nichts daran, dass Ein- und Aussteigende geschützt werden müssen. Wer fährt, muss den Konflikt erkennen und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen.
Andere Haltestellen leiten den Radweg hinter einem Wartebereich entlang. Auch dort können Menschen den Radweg betreten, ohne ihn als Verkehrsfläche wahrzunehmen. Werbeelemente, Bäume, Wartehäuschen und der Bus selbst können die Sicht verdecken. Eine freie Linie auf der Karte sagt daher wenig über die reale Übersicht aus.

Bei einer sogenannten Kaphaltestelle hält der Bus auf der Fahrbahn, während der Radverkehr je nach Gestaltung hinter dem Wartebereich oder gemeinsam mit dem übrigen Verkehr geführt wird. Die Markierung vor Ort entscheidet, wo gefahren werden darf. Der Schutz der Fahrgäste bleibt unabhängig vom Bautyp bestehen.
Eine sichere Reihenfolge vor der Haltestelle
- Früh erkennen: Haltestellenschild, Bus, Warnblinklicht und wartende Personen wahrnehmen.
- Tempo reduzieren: Nicht erst an der hinteren Stoßstange bremsen. Genügend Abstand lassen, um die Türen und den Seitenraum zu sehen.
- Türseite beobachten: Öffnen sich Türen oder bewegen sich Personen zum Bus, ist mit einer Querung zu rechnen.
- Fahrweg prüfen: Führt die eigene Spur zwischen Bus und Wartebereich, hinter dem Wartehäuschen oder auf der Fahrbahn vorbei?
- Im Zweifel warten: Schrittgeschwindigkeit ist nur erlaubt, wenn niemand gefährdet oder behindert wird. Fehlt dafür Platz oder Sicht, bleibt das Fahrrad stehen.
- Ruhig anfahren: Erst weiterfahren, wenn Türen geschlossen, Querungen beendet und der Fahrweg erkennbar frei sind.
Schrittgeschwindigkeit ist situationsbezogen
Die StVO nennt in § 20 keinen festen Kilometerwert. Für die Praxis bedeutet Schrittgeschwindigkeit ein Tempo, das dem Gehen entspricht und jederzeitiges Anhalten ermöglicht. Eine schnelle Vorbeifahrt mit dem Argument, das Fahrrad sei schmal, erfüllt diese Anforderung nicht.
Ein E-Bike unterstützt auch bei niedriger Geschwindigkeit. Das ist an der Haltestelle hilfreich, verlangt aber fein dosiertes Anfahren. Ein hoher Unterstützungsmodus kann zu einem unerwarteten Schub führen. Wer unsicher ist, wählt eine niedrigere Unterstützung und hält einen Finger bremsbereit, ohne abrupt vor Fahrgästen zu manövrieren.
Wenn der Bus wieder losfahren will
Linienbussen und gekennzeichneten Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Andere Verkehrsteilnehmende müssen nötigenfalls warten. Das entbindet den Busfahrer nicht von der allgemeinen Sorgfaltspflicht, aber es ist kein Grund, mit dem Fahrrad noch schnell in eine enger werdende Lücke zu fahren.
Zeigt der Bus links an und ist das Fahrrad noch dahinter, wird die Lage früh geklärt. Ein ausreichender Abstand verhindert, in den nicht einsehbaren Bereich neben dem Bus zu geraten. Befindet sich das Fahrrad bereits seitlich neben dem Fahrzeug, sind Blickkontakt und defensives Verhalten wichtiger als eine spontane Beschleunigung.
Besondere Risiken für Kinder und Gruppen
Kinder können zwischen wartenden Erwachsenen hervortreten oder nach dem Aussteigen unvermittelt die Richtung wechseln. Bei Schulbussen ist deshalb nicht nur das Warnblinklicht zu beachten. Auch ohne aktive Warnblinkanlage sind Tempo und Abstand an die erkennbare Gruppe anzupassen.
In einer Fahrradgruppe wird die Entscheidung nicht blind von der vorausfahrenden Person übernommen. Ein Bus kann die Türen öffnen, nachdem der erste Radfahrer vorbeigefahren ist. Jede Person prüft die Situation neu und hält genug Abstand, damit ein Stopp nicht zur Kollision innerhalb der Gruppe führt.
Typische Fehler
- „Der Radweg gehört mir“: Die markierte Fläche hebt den Schutz ein- und aussteigender Fahrgäste nicht auf.
- Noch schnell an der Tür vorbei: Eine offene Tür ist ein unmittelbares Signal für mögliche Querungen.
- Mit der Klingel durchsetzen: Das kann erschrecken und ersetzt weder Schrittgeschwindigkeit noch das Warten.
- Warnblinklicht übersehen: Es verändert schon bei der Annäherung des Busses die Überholregel.
- Am anfahrenden Bus vorbeidrängen: Der Linienbus soll die Haltestelle verlassen können; die seitliche Lücke kann schnell verschwinden.
Was bei unklarer Führung hilft
Baustellen, verblasste Markierungen oder eine volle Haltestelle können die vorgesehene Führung unklar machen. Dann wird nicht zwischen Bus und Bordstein improvisiert. Sicher ist eine Position mit Sicht auf Türen und Personen, auch wenn dafür ein kurzer Stopp nötig ist. Auf den Gehweg auszuweichen ist keine allgemeine Lösung, denn er ist ohne Freigabe nicht für das Radfahren bestimmt.
Kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, kann die Stelle mit genauer Ortsangabe, Fahrtrichtung und sachlicher Beschreibung an die zuständige Kommune oder Verkehrsbehörde gemeldet werden. Fotos werden nur aus sicherer Position aufgenommen und zeigen möglichst keine identifizierbaren Personen.
Häufige Fragen
Darf ich links an einem haltenden Bus vorbeifahren?
Ein Vorbeifahren links kann je nach Fahrbahn, Markierung, Gegenverkehr und Warnblinklicht rechtlich und praktisch anders zu beurteilen sein. Bei der Annäherung eines warnblinkenden Linien- oder Schulbusses ist Überholen verboten. An einem stehenden Bus bleiben besondere Vorsicht und die örtliche Verkehrsführung entscheidend. Eine unklare oder enge Situation wird nicht erzwungen.
Muss ich warten, wenn niemand aussteigt?
Nicht automatisch in jeder Situation. An einem haltenden Bus darf jedoch nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Sobald Fahrgäste den Fahrweg queren wollen, gelten Schrittgeschwindigkeit und das Verbot, sie zu gefährden oder zu behindern. Reichen Sicht oder Abstand nicht aus, ist Warten die richtige Konsequenz.
Gilt die Regel auch auf dem E-Bike?
Für ein übliches Pedelec bis 25 km/h gelten die Fahrradregeln. Bei anderen Fahrzeugklassen können zusätzliche Vorschriften hinzukommen. Unabhängig vom Antrieb schützt § 20 die Fahrgäste.
Darf ich an einer Straßenbahn genauso vorbeifahren?
§ 20 erfasst auch Straßenbahnen. Wo Fahrgäste die Fahrbahn zwischen Haltestelle und Fahrzeug queren, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und ohne Gefährdung oder Behinderung vorbeigefahren werden; nötigenfalls wird gewartet.
Die belastbare Entscheidung an der Haltestelle ist einfach: früh bremsen, Warnblinklicht und Türen prüfen, Fahrgäste zuerst passieren lassen und nur bei freier, übersichtlicher Lage langsam weiterfahren. Eine verlorene halbe Minute ist besser als ein Konflikt in einem Raum, den Bus, Radfahrende und Fußverkehr gleichzeitig nutzen.





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