Im Stau oder vor einer roten Ampel stellt sich oft die Frage: Darf ein Fahrrad rechts an den Autos vorbeifahren? Die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt das unter engen Bedingungen. Es ist weder ein allgemeines Recht zum Rechtsüberholen noch eine Pflicht, jede Lücke zu nutzen. Entscheidend sind wartende Fahrzeuge, ausreichend Raum, mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht.
Die Regel in § 5 Absatz 8 StVO
§ 5 Absatz 8 StVO erlaubt Radfahrenden und Mofa-Fahrenden, Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts zu überholen, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Jedes dieser Merkmale gehört zur Erlaubnis. Fehlt der sichere Raum oder setzt sich die Kolonne in Bewegung, passt die Sonderregel nicht mehr unverändert auf die Situation.
Die Vorschrift nennt keinen pauschalen Mindestabstand in Zentimetern und keine feste Höchstgeschwindigkeit. „Ausreichend“ hängt von Fahrzeugbreite, Bordstein, Oberflächenzustand, Türen, Sicht und möglichen Bewegungen ab. „Mäßig“ bedeutet eine Geschwindigkeit, bei der du sofort auf eine sich öffnende Tür, einen Schlenker oder eine querende Person reagieren kannst.
Prüfe die Lücke nicht nur an ihrer breitesten Stelle. Ein hervorstehender Spiegel oder eine Engstelle kurz vor der Ampel kann die gesamte Passage ungeeignet machen. Wer dort anhalten müsste, sollte gar nicht erst neben die Kolonne fahren.
Warten ist nicht dasselbe wie langsam rollen
Die Sonderregel spricht ausdrücklich von wartenden Fahrzeugen. Eine langsam fließende Autokolonne ist daher kein Freibrief, rechts zwischen Fahrzeugen und Bordstein weiterzufahren. Beginnt die Reihe wieder zu rollen, reduziere das Tempo, ordne dich sicher ein oder bleibe dahinter. Erzwinge keine Position neben einem Fahrzeug.
Auch Slalom zwischen Fahrspuren ist von dieser Regel nicht gedeckt. Rechts vorbeifahren bedeutet nicht, Gehweg, Sperrfläche oder einen unzulässig befahrenen Seitenraum zu benutzen. Existiert ein benutzungspflichtiger oder freigegebener Radweg, gelten für ihn seine eigenen Verkehrszeichen und Lichtsignale.
Wann „ausreichend Raum“ fehlt
- Zwischen Fahrzeug und Bordstein bleibt nur eine schmale, ungleichmäßige Lücke.
- Parkende Fahrzeuge können Türen in deinen Fahrweg öffnen.
- Ein Lkw oder Bus verdeckt Personen, Radverkehr oder den Kreuzungsbereich.
- Spiegel, Anhänger oder ausschwenkende Fahrzeugteile verengen die Passage.
- Schlaglöcher, Schienen, Laub, Schnee oder eine Rinne verhindern eine stabile Linie.
- Fußgänger könnten zwischen wartenden Fahrzeugen die Straße queren.
In diesen Fällen bleibst du hinter dem Fahrzeug. Nach dem Grundsatz aus § 1 StVO darf niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Die Möglichkeit, eine Lücke gerade noch körperlich zu passieren, macht sie nicht zu einem ausreichend sicheren Raum.
Rechtsabbieger früh erkennen
Besonders kritisch sind Kreuzungen, Einfahrten und Tankstellen. Ein Fahrzeug kann rechts blinken, bereits leicht eingelenkt sein oder wegen eines querenden Fußgängers warten. Bleibe aus dem Bereich direkt neben großen Fahrzeugen heraus. Dort kann die Fahrerin oder der Fahrer dich trotz Spiegeln und Assistenzsystemen übersehen; Hinterräder eines abbiegenden Lkw schneiden außerdem eine engere Linie als die Vorderseite.

§ 9 StVO verpflichtet Abbiegende, auf den Radverkehr besondere Rücksicht zu nehmen und nötigenfalls zu warten. Verlasse dich trotzdem nicht darauf, gesehen worden zu sein. Sichtkontakt ist hilfreich, aber kein Beweis. Wenn Blinker, Radstellung oder Fahrzeugbewegung unklar sind, bleibe dahinter.
Das Risiko durch Fahrzeugtüren
In einer stehenden Reihe können Personen zur rechten Seite aussteigen. Nach § 14 StVO muss sich, wer ein- oder aussteigt, so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Für deine Entscheidung bleibt eine Türzone dennoch ein reales Hindernis. Fahre nicht in eine Lücke, wenn eine Tür jederzeit den gesamten verfügbaren Raum einnehmen könnte.
Achte auf Bremslichter, Innenbewegung, abgestellte Taxis, Lieferfahrzeuge und Fahrzeuge mit Kindern. Diese Hinweise ersetzen keine Garantie. Besondere Vorsicht heißt auch, auf das Vorbeifahren zu verzichten, obwohl das Auto noch wartet.
Vor der Ampel: nicht blind bis ganz nach vorn
Je näher du an eine Kreuzung kommst, desto mehr Konfliktpunkte entstehen. Fußgänger queren zwischen Fahrzeugen, Autos biegen ab und Signale können sich ändern. Fahre nur so weit vor, wie du den Kreuzungsbereich, die Lichtzeichen und den freien Raum sicher überblickst. Halte vor der Haltlinie oder an der für den Radverkehr geltenden Aufstellfläche.
Ein eigenes Fahrradsignal gilt für den Radverkehr, dem es zugeordnet ist. Gibt es kein eigenes Signal, richtet sich die Geltung nach der konkreten Verkehrsführung. Fahre nicht mit einem Signal los, dessen Zuordnung du nicht sicher erkennst. Eine freie Lücke rechts erlaubt niemals, Rot zu überfahren.
Wenn der Verkehr wieder anfährt
- Tempo sofort an die neue Lage anpassen.
- Nicht neben einem Fahrzeug beschleunigen, das nach rechts ziehen könnte.
- Nur mit eindeutig freiem Raum weiterfahren.
- Sonst kontrolliert zurückfallen und hinter dem Fahrzeug einordnen.
- Keine Lücke mit Klingel, Rufen oder Körperkontakt erzwingen.
Ein schweres E-Bike braucht beim Langsamfahren und Anhalten gute Balance. Wähle einen Gang, in dem du kontrolliert wieder anfährst, und halte einen Fuß zum sicheren Abstützen bereit. Die Motorunterstützung darf dich nicht unerwartet in eine enge Lücke ziehen; nutze eine niedrige Unterstützungsstufe und die Bedienhinweise deines Systems.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen
Ein markierter Bereich rechts kann die Verkehrsführung klarer machen, beseitigt aber keine Konflikte an Einmündungen und Türen. Halte deine Linie, überhole mit angepasstem Tempo und rechne damit, dass Fahrzeuge den Bereich beim Abbiegen kreuzen. Ist der Streifen blockiert, darfst du nicht ohne Rückschau abrupt in den Fahrstreifen wechseln.
Prüfe vor einem notwendigen Spurwechsel den rückwärtigen Verkehr, kündige die Richtungsänderung deutlich an und wechsle nur in eine ausreichend große Lücke. Ist das nicht möglich, halte an einer sicheren Stelle an. Ein Hindernis rechtfertigt keine überraschende Bewegung in den fließenden Verkehr.
Eine einfache Entscheidungsfolge
- Warten die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen tatsächlich?
- Bleibt über die ganze Passage ausreichend Raum?
- Sind Türen, Fußgänger, Rechtsabbieger und Fahrbahnschäden überschaubar?
- Kannst du mit mäßiger Geschwindigkeit jederzeit anhalten?
- Bleibt die Situation stabil? Wenn nicht, fährst du nicht vorbei.
Häufige Fragen
Darf ich im Stau immer rechts vorbeifahren?
Nein. Die Fahrzeuge müssen warten, ausreichend Raum muss vorhanden sein und du musst mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht fahren. Bei Zweifel bleibst du dahinter.
Gibt es dafür einen festen Seitenabstand?
§ 5 Absatz 8 nennt keinen pauschalen Zentimeterwert. Die Lücke muss unter den konkreten Bedingungen ausreichend sicher sein. Türzone, Bordstein und mögliche Fahrzeugbewegungen zählen mit.
Darf ich rechts an einem wartenden Lkw vorbei?
Die Nähe zu einem rechtsabbiegenden oder unübersichtlichen Lkw ist besonders riskant. Bleibe im Zweifel deutlich dahinter und außerhalb des seitlichen Gefahrenbereichs.
Muss ich die Erlaubnis nutzen?
Nein. Du darfst jederzeit hinter der Kolonne warten, wenn dir die Passage zu eng oder unübersichtlich erscheint. Sicherheit geht vor Zeitgewinn.




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